s

Infos für Eltern - SBBZ-Wilhelm-Busch-Schule-Ulm

Neugier erhalten - Selbstvertrauen stärken

Zitat des Monats v. Theodor Storm
Und sind die Blumen abgeblüht, so brecht der Äpfel goldne Bälle! -
Hin ist die Zeit der Schwärmerei, nun schätzt endlich das Reelle!

Direkt zum Seiteninhalt
Infos für Eltern
Amtliche Mitteilungen

Beurlaubung  vom Unterricht anlässlich von Gedenktagen oder Veranstaltungen von  Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften nach § 4 Abs. 2 Ziffer 2  Schulbesuchsverordnung im Schuljahr 2022/2023

Gemäß  Nummer V der Anlage zu § 4 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 der Verordnung des  Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und  sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) werden  Schülerinnen und Schüler der jüdischen Religionsgemeinschaft  am jüdischen Neujahrsfest zwei Tage, am Versöhnungsfest einen Tag, am  Laubhüttenfest zwei Tage, am Beschlussfest zwei Tage, am Passahfest die  zwei ersten und zwei letzten Tage und am jüdischen Pfingstfest zwei Tage  beurlaubt. Im Schuljahr 2022/2023 handelt  es sich dabei um die folgenden Tage:

Jüdisches  Neujahrsfest (Rosch HaSchana)              26. und 27. September 2022
Versöhnungsfest (Jom Kippur)                                     5. Oktober 2022
Laubhüttenfest (Sukkot)                                                10. und 11. Oktober 2022
Beschlussfest (Schemini Azeret)                                 17. Oktober 2022  
Tora-Freudenfest (Simchat Tora)                                 18. Oktober 2022
Passahfest (Pessach)                     1. und 2. Tag           6. und 7. April 2023
                                                         7. und 8. Tag           12. und 13. April 2023
Pfingstfest (Schawuot)                  1. und 2. Tag           26. und 27. Mai 2023
                       
Gemäß  Nummer VI. der o. g. Anlage zur Schulbesuchsverordnung werden  Schülerinnen und Schüler, die der islamischen Religion angehören, am  Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest (jeweils) einen Tag  beurlaubt.
             
­
Fastenbrechen/Ramadan                                            21.  bis 23. April 2023
Opferfest                                                                          28. bis 1. Juli 2023
­

Auf  Grund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen können die Festtage um  einen Tag variieren. Es kann deshalb auch Anträgen auf Beurlaubung an  einem um einen Tag abweichenden Tag stattgegeben werden.

Dem  Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht, der von dem bzw. der  Erziehungsberechtigten oder bei volljährigen Schülerinnen und Schülern  von diesen selbst zu stellen ist, muss - soweit die Zugehörigkeit zu der  jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft  nicht auf andere Weise nachgewiesen ist - eine schriftliche Bestätigung  beigefügt sein.
              
­
     
Zuständig  für die Beurlaubung ist nach § 4 Abs. 5 Schulbesuchsverordnung die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer.


Schulleitung
Sekretariat

Telefon:
0731-161 8171
Fax:
0731-161 8177
E-Mail:
busch-son@ulm.de

Mensaspeisepläne -> Klicken

Neues                             -> Elterninfo
Zurück zum Seiteninhalt