Schulsozialarbeit - SBBZ-Wilhelm-Busch-Schule-Ulm

Neugier erhalten - Selbstvertrauen stärken

wILHELM bUSCH - Zitat des Monats:
Es ist ein lobenswerter Brauch:
Wer was Gutes bekommt, der bedankt sich auch.

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Schulsozialarbeit
Raphael Witt
 
Sozialpädagoge/Sozialarbeiter (B.A)
 
Tel: 0731/161-5137
 
Adresse:
 
Stiefenhoferweg 1
 
89079 Ulm
 
Büro: Erster Stock gegenüber in der Sägefeldschule Raum 16 oder im Besprechungsraum der Wilhelm-Busch-Schule.
Erreichbar: Dienstag, Donnerstag und Freitagnachmittag. Gesprächstermine nach Absprache per E-Mail oder telefonisch
Raphael Witt
Aufgabe der Schulsozialarbeit
 
Der Auftrag der Schulsozialarbeit ist es, präventive und intervenierende Maßnahmen und Hilfeangebote für die Beteiligten der Schule zu bieten. Die Adressaten und Zielgruppen der Schulsozialarbeit setzen sich zusammen aus den Schülerinnen und Schüler, den Bezugsgruppen, Lehrenden und den Eltern.
 
Diesem Auftrag wird die Schulsozialarbeit durch folgende Methoden gerecht:
 
Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
 
       Hauptziel der Einzelfallhilfe ist es, die Schülerinnen und Schüler in persönlichen oder psychischen Problemen unterstützend zu begleiten. Hierbei werden die eigenen Ressourcen gestärkt und das Kind in der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu bestärken.
 
       Dem Kind werden Problemlösungs- und Handlungsstrategien aufgezeigt, mit welchen die Selbstständigkeit und Alltagskompetenzen gestärkt werden sollen.
 
Sozialpädagogische Gruppenarbeit
 
       Die Gruppenarbeit ist in ihrer Zielsetzung gleich der Einzelfallhilfe und soll die sozialen Kompetenzen fördern.
 
       Erreicht werden die Ziele durch Projekte mit den einzelnen Klassen und mit Gruppen von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Klassenstufen.
 
Offene Angebote und Hilfen
 
       Bei dieser Methode handelt es sich um ein weiteres niederschwelliges Angebot. Die offenen Angebote und Hilfen können von allen Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen werden.
 
Netzwerk- und sozialraumorientiertes Handeln
 
       Durch eine Vernetzung mit verschiedenen Trägern und Hilfesystemen im Sozialraum Wiblingen, können den Kindern, mit dem Einverständnis der Eltern, weitere Unterstützungsangebote vermittelt werden.
Mindmap SSA
Bedingungen der Schulsozialarbeit
 
Freiwilligkeit
 
       Bei den angebotenen Hilfen ist die Teilnahme für alle Beteiligten freiwillig! Weder Kinder, Lehrende oder Eltern werden gezwungen an den offenen oder Einzelfallangeboten der Schulsozialarbeit teil zu nehmen.
 
Nichtparteilichkeit
 
       Die Schulsozialarbeit bleibt in allen Gesprächen unparteiisch. Die Neutralität ist in der Arbeit ein wichtiger Bestandteil und ist unabdingbar.
 
Verschwiegenheit gegenüber Dritten
 
       Wie alle Mitarbeitenden im schulischen Betrieb untersteht auch die Schulsozialarbeit einer absoluten Schweigepflicht[1] gegenüber Dritten.
 
Partizipation und Mitbestimmung
 
       Um ein demokratisches Grundverständnis zu etablieren, müssen Entscheidungen in Gruppenprozessen immer transparent gemacht und durch die Teilnehmenden beeinflusst werden können, insofern dies möglich ist.
 
Gleichstellungsperspektive der Geschlechter
 
       Jeder Mensch ist einzigartig und das ist auch gut so. Diese Einzigartigkeit darf jedoch durch ihre Verschiedenheit nicht zu einem Ungleichgewicht der Chancen führen. Die Schulsozialarbeit setzt sich hierfür auch für die Gleichstellungsperspektive der Geschlechter ein.
 
 
Migrationssensibilität
 
       Die Schulsozialarbeit weiß um die Hemmnisse mancher Kulturen und dessen Unterschiede im Migrationshintergrund. Diese wird als Kompetenz und als Chance verstanden um einen interkulturellen Austausch zu fördern und ein multikulturelles Klima zu etablieren.
 
Integration und Normalisierung
 
       Offenheit gegenüber den Besonderheiten der Schülerinnen und Schülern zu fördern, ohne die Anpassung der Kinder zu beanspruchen, ist ein wichtiger Bestandteil der Schulsozialarbeit.
 
 
Stand Januar 2020
 

 

   
 
[1] Die Weiterleitungs- und Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdungen o.Ä. bleibt unberührt.
 
 

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