Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Benennung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten
ab 25. Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DGVO) in Baden-Württemberg. Als eine Folge davon muss zukünftig jede öffentliche Stelle - darunter fallen auch die öffentlichen Schulen - zum o.g. Datum einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Da wir momentan keinen Datenschutzbeauftragten an der Schule haben, steht an dieser Stelle
Herr Jürgen Golms
Staatliches Schulamt Biberach
Rollinstraße 9
88400 Biberach
Tel. 07351/5095-0
juergen.golms@ssa-bc.kv.bwl.de
zur Verfügung.